Neues Infektionsschutzgesetz
Liebe Patienten, seit dem 24.11.22 greift das neue Infektionsschutzgesetz. Aktuell dürfen Sie unsere Praxis nur noch mit einer FFP2 Maske betreten. Begleitpersonen wie Partner, Dolmetscher und Personen zur beauftragten Rezeptabholung müssen einen tagesaktuellen negativen Covid 19 Test nachweisen. Patienten sind von der Testpflicht ausgenommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis Ihr Praxis-Team